Freie und eigenverantwortliche Gemeinden sind die wesentliche Grundlage für eine wirkungsvolle Demokratie. Deshalb bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 1 GemO, dass die Gemeinden in Rheinland-Pfalz Basis und zugleich Glieder des demokratischen Staates sind:
Dem Bestand eigenständiger Gemeinden kommt ein hoher verfassungsrechtlicher Wert zu. Ihre Verwaltung beruht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung, das durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 49 der Landesverfassung (LV) garantiert ist.
Die Gemeinden sind über die Jahrhunderte die Ebene gewesen, in denen der Einzelne am unmittelbarsten mit öffentlichen Angelegenheiten konfrontiert wurde. In der Neuzeit gilt die vom Freiherrn vom Stein geprägte preußische Städteordnung von 1808 als wichtiger Einschnitt kommunaler Selbstverwaltung in Deutschland.
Die besonderen Hoffnungen, die mit der kommunalen Ebene bis heute verbunden werden, lassen sich im Begriff der "Nähe" fassen, wobei dieser verschiedene Beziehungsdimensionen einbezieht: